Beitragsordnung des Wetzlarer Geschichtsvereins e. V.

Zur Erfüllung seiner Aufgaben erhebt der Wetzlarer Geschichtsverein e. V.  Beiträge.

  1. Der Jahresbeitrag für Einzelpersonen beträgt 15,- €. 
    Schüler, Jugendliche und Auszubildende zahlen den halben Beitrag. 
    Der Jahresbeitrag für Familien beträgt 23,- €. 
     
  2. Die Mitglieder können dann höhere Beiträge bezahlen. 
    Der den Beitrag übersteigende Betrag wird als Spende betrachtet und ist steuerlich absetzbar. 
     
  3. Mitglieder, die den Familienbeitrag bezahlen, erhalten nur ein Exemplar der Veröffentlichungen kostenlos. 
     
  4. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit. 
     
  5. Die zu zahlenden Beiträge werden im ersten Quartal des Geschäftsjahres im Einzugsverfahren erhoben 
    oder sind bis zum 31. 03. des laufenden Kalenderjahres zu zahlen. 
     
  6. Mitglieder sind zum Bezug der neu erscheinenden Veröffentlichungen erst nach der Ausgleichung 
    des Bankkontos berechtigt.